<aside>
🔒 Beschlossen durch die Gründungsversammlung am 04. Dezember 2022
https://drive.google.com/file/d/1yGSe9UybR9X6qd36cEKZYsymWUtosvMx/view?usp=sharing
</aside>
Inhaltsverzeichnis
Präambel
votesixteen e.V. setzt sich für bürgerschaftliches Engagement und die Stärkung der Demokratie im Sinne des Grundgesetzes ein. Als zivilgesellschaftliche Organisation trägt er damit zur Förderung des freiheitlichen, demokratischen und föderativen Rechtsstaats in Deutschland bei. votesixteen e.V. hat seine Wurzeln im Freistaat Bayern, wird aber bundesweit tätig und bezieht sein Engagement auch auf europäische und internationale Ebene. Er ist parteipolitisch unabhängig und arbeitet überparteilich.
votesixteen e.V. arbeitet durch seine Tätigkeit auf eine nachhaltige Steigerung der Wahlbeteiligung und eine Stärkung der Beteiligung junger Menschen an der Demokratie hin. Er wird dabei mit einer Vielzahl von politischen Akteur:innen, Parteien, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Stiftungen und Einzelpersonen zusammenarbeiten. Eine Zusammenarbeit mit Personen und Organisationen, die antidemokratische, geschichtsvergessene und menschenverachtende Positionen vertreten oder fördern, ist ausgeschlossen.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen: votesixteen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und firmiert nach Eintragung als votesixteen e.V.
- Der Verein hat seinen Sitz in München.
- Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Zweck des Vereins ist
- die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der Abgabenordnung gemäß (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 AO);
- die Förderung der Volksbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO);
- die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke gemäß (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 25 AO).
- Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch
- die kritische und objektive Auseinandersetzung mit den demokratischen Grundprinzipien, insbesondere der Beteiligung von Bürgern und der Gleichheit der Bürger. Errichtung eines bundesweiten, überparteilichen Netzwerks zum Austausch von Wissen und Erfahrung in Bezug auf die demokratischen Grundprinzipien und die gemeinsame Erarbeitung einer Verbesserung für die politische Teilhabe junger Menschen in Deutschland. Das Netzwerk soll sich insbesondere dafür einsetzen, das Wahlalter auf kommunaler, Landtags- und Bundestagsebene auf 16 Jahre zu senken;
- Maßnahmen der Bildung samt Öffentlichkeitsarbeit zur Schaffung von politischem und demokratischem Verständnis und Interesse in der jungen Bevölkerung, insbesondere durch Infostände, Publikationen und Veranstaltungen zu den Themen Wahlrecht ab 16, Stärkung der Wahlbeteiligung und Beteiligung junger Menschen an der Demokratie;
- Workshops und vergleichbare Formate in denen Themen wie das Wahlrecht, die demokratische und parlamentarische Teilhabe sowie die Herausforderungen der demokratischen Mobilisierung gemeinsam mit insbesondere jungen Menschen aufgearbeitet werden;
- Zusammenarbeit mit Universitäten und sonstigen Forschungsinstituten zur Förderung und Durchführung von Forschungen zur Politik und Demokratie insbesondere zur Einbindung junger Menschen ab 16 Jahre in die politische Willensbildung und den daraus resultierenden Effekten auf die spätere Verwurzelung im demokratischen System und die langfristige Wahlbeteiligung;
- die Initiierung und Beteiligung an Instrumenten der direkten Demokratie (Volksbegehren, Volksentscheide etc.) auf Bundes- und Landesebene, mit dem Ziel, jungen Menschen ab 16 Jahren eine stärkere Beteiligung an der politischen Willensbildung und insbesondere die Teilnahme an Wahlen zu ermöglichen.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Leistungen aus dem Vereinsvermögen.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Der Verein ist unabhängig, überparteilich und keinen Partikularinteressen verbunden.