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Beschlossen durch die den Vorstand am 05. April 2023 in München. Zuletzt geändert durch Beschluss (Sternverfahren) des Vorstandes vom 16. September 2024 (Geändert wurden § 8 Abs. 3 und 4)

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Inhaltsverzeichnis

Präambel

votesixteen e.V. ist auf verschiedene Arten der Finanzierung zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben angewiesen. Hierfür werden im Folgenden richtungsweisende Handlungsempfehlungen festgelegt, nach denen eine entsprechende Finanzierung des Vereins sichergestellt werden soll.

Ferner arbeiten bei votesixteen e.V. zur Zeit ehrenamtliche Personen mit. Im Zuge dieser Tätigkeiten entstehen regelmäßig Auslagen und Aufwendungen, welche Erstattungen und Aufwendungsersatz notwendig machen, um diese Personen nicht über Gebühr zu belasten.

Zur Regelung und transparenten Abrechnung entsprechender Fälle gibt sich votesixteen e.V. daher diese Richtlinie.

§ 1 Geltungsbereich

Die Finanzrichtlinie gilt gegenüber dem Vorstand, den Mitgliedern sowie vereinsnahen Unterstützern, welche in Verbindung mit votesixteen e.V. stehen, soweit der Vorstand diese Verbindung feststellt.

§ 2 Finanzierung des Vereins

(1) votesixteen e.V. finanziert sich hauptsächlich durch folgende Mittel:

  1. Mitgliedsbeiträge;
  2. Zuwendungen;
  3. Sponsoring;
  4. sonstige Einnahmen.

(2) Ziff. 1. regelt die Beitragsordnung, Ziffn. 2, 3 regelt die Spenden- und Sponsoringrichtlinie von votesixteen e.V. Alle dem Verein zufließenden Mittel sind ordnungsgemäß zu verbuchen.

(3) Sonstige Einnahmen i.S. dieser Richtlinie sind alle anderen Einnahmen, welche nicht unter § 1 Abs. 1 Ziffn. 1-3 dieser Richtlinie fallen und die satzungsgemäßen Zwecke von votesixteen e.V. und ferner die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben i.S.d. AO, des KStG, des GewStG und weiterer entsprechender Normen erfüllen.

(4) Die Finanzierung des Vereins soll ausschließlich über unbare Arten des Zahlungsverkehrs abgewickelt werden. Barkassen sollen strikt vermieden werden.

§ 3 Finanzplanung im Verein